Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufs- und Lieferbedingungen VIO GmbH Owiedenfeldstr. 4, 30659 Hannover -Einbeziehungs-/Abwehrklausel Sämtlichen – auch künftigen – Kaufverträgen liegen unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen (Fassung Stand 01/2022) zugrunde, die bei uns angefordert oder unter www.viogmbh.de eingesehen werden können. Anderslautenden Bedingungen des Käufers widersprechen wir jetzt und für die Zukunft. Bei allen Lieferungen behalten wir uns das Eigentum bis zur Vollzahlung des Kaufpreises vor.
§ 1 Geltung a) Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche – auch künftige – Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, Einzelpersonen, sprich Endverbrauchern über Lieferungen und sonstige Leistungen unter Einschluss von Werkverträgen und der Lieferung nicht vertretbarer Sachen. b) Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Anderen Bedingungen – insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers – widersprechen wir jetzt und für die Zukunft. c) Sollen im konkreten Einzelfall anderslautende Vereinbarungen mit dem Käufer getroffen werden, die Vorrang vor diesen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen haben sollen, setzt dies einen Vertrag oder unsere ausdrückliche Bestätigung jeweils in Textform voraus.
§ 2 Angebot und Annahme a) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Aufträge sind für uns erst verbindlich, wenn und soweit wir sie in Textform bestätigt oder mit deren Ausführung begonnen haben. Mündliche Vereinbarungen, Zusagen und Garantien unserer Angestellten – ausgenommen Organe, Prokuristen und Generalbevollmächtigte – im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss werden erst durch unsere Bestätigung in Textform verbindlich. Der Verzicht auf dieses Textformerfordernis bedarf ebenfalls der Textform. b) Ergänzende Klauseln zur Warenbezeichnung wie „circa“, „wie bereits geliefert“, „wie gehabt“ oder ähnliche Zusätze in unseren Angeboten beziehen sich ausschließlich auf die Qualität oder Quantität der Ware, nicht aber auf den Preis. Solche Angaben in Bestellungen des Käufers werden von uns entsprechend verstanden. c) Unsere Mengenangaben sind ungefähr.
§ 3 Kaufpreis und Zahlung a) Unsere Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Verpackung, bei Exportlieferungen auch zuzüglich Zoll, sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben insbesondere unter Berücksichtigung des jeweiligen Lieferortes. Sie werden aufgrund der von uns oder unserem Vorlieferanten festgestellten Mengen bzw. Gewichte berechnet, es sei denn, der Empfänger ermittelt sie mittels geeichter Waagen und die Ware wurde auf unsere Gefahr transportiert; dann sind dessen Feststellungen für die Preisberechnung maßgeblich. b) Der Kaufpreis ist fällig netto Kasse bei Lieferung und/oder Abholung der Ware, soweit nichts Anderes in Textform vereinbart ist. Erfolgt die Lieferung durch Spedition oder Paketdienstleister ist der Kaufpreis vor Lieferung zu entrichten. c) Bei Überschreitung der Fälligkeit können wir Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten berechnen. d) Im Falle des Verzuges berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie zusätzlich eine Pauschale in Höhe von 40,00 Euro. Wir behalten uns vor, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen. e) Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber und bei entsprechender Vereinbarung angenommen. Bankübliche Spesen des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Käufers. f) Das Recht zur Zurückbehaltung und Aufrechnung steht dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis mit uns beruhen oder ihn nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden. g) Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird oder treten andere Umstände ein, die auf dessen wesentliche Verschlechterung der Leistungsfähigkeit schließen lassen, können wir die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig ist. Wir können in solchen Fällen ferner alle nicht verjährten Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig stellen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gilt auch, wenn der Käufer mit einem erheblichen Betrag mindestens drei Wochen in Zahlungsverzug ist, ferner bei einer erheblichen Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer Warenkreditversicherung.
§ 4 Lieferung, Verzug und Unmöglichkeit a) Die vereinbarten Lieferfristen und -termine gelten stets als ungefähr, wenn nicht ein fester Termin ausdrücklich als solcher in Textform vereinbart wurde. Für den Fall unseres Lieferverzuges gilt die Haftungsbeschränkung in § 9. b) Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Wir sind ferner berechtigt, die vereinbarten Liefermengen im Sinne von § 2c angemessen zu über- und unterschreiten. c) Bei Lieferungen, die unseren Betrieb nicht berühren (Streckengeschäfte), sind Liefertermin und -frist eingehalten, wenn die Ware die Lieferstelle so rechtzeitig verlässt, dass bei üblicher Transportzeit die Lieferung rechtzeitig beim Empfänger eintrifft. d) Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, unsere Lieferkette beeinflussende Epidemien, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Käufer infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche Erklärung in Textform uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten. e) Wir haften nicht bei Unmöglichkeit oder Verzögerung der Erfüllung von Lieferverpflichtungen, wenn und soweit die Unmöglichkeit oder Verzögerung auf vom Käufer veranlassten Umständen, insbesondere darauf beruhen, dass er seinen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen z.B. im Zusammenhang mit der europäischen VO (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) oder anderen gesetzlich zwingender Verpflichtungen zur Abgabe einer Endverbleibserklärung in der jeweils gültigen Fassung nicht nachkommt. f) Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Belieferung ist durch uns verschuldet.
§ 5 Versendung und Annahme a) Die Lieferung erfolgt nach Maßgabe der im Einzelvertrag festgelegten Handelsklausel, für deren Auslegung die INCOTERMS in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung Anwendung finden. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgen unsere Lieferungen Ex Works . Die Gefahren des Transports ab Lieferstelle gehen stets zu Lasten des Käufers, auch bei frachtfreien Lieferungen bzw. Lieferungen frei Haus. b) Holt der Käufer die Ware an der Lieferstelle ab, muss er bzw. sein Beauftragter das Fahrzeug beladen und die gesetzlichen Vorschriften beachten. c) Für das Abladen und Einlagern der Ware ist in jedem Fall der Käufer verantwortlich. d) Kosten aus Stand- und Wartezeiten gehen zu Lasten des Käufers. f) Lagerkosten nach Gefahrübergang sowie bei Annahmeverzug trägt der Käufer. Nach Ablauf einer dem Käufer vergeblich gesetzten angemessen Frist zur Annahme können wir die Ware, deren weitere Verwendung bzw. ein Weiterverkauf nicht möglich ist, auf Kosten des Käufers entsorgen, sofern nach unserem billigen Ermessen eine Aufbewahrung der Ware aufgrund ihrer Art oder Beschaffenheit nicht tunlich oder zumutbar ist.
§ 6 Verpackung a) Sofern wir in Leihverpackungen liefern, sind diese spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Eintreffen beim Käufer von diesem in entleertem, einwandfreiem Zustand auf seine Rechnung und sein Risiko an uns zurückzusenden oder ggf. frei unserem Fahrzeug gegen Empfangsbestätigung zurückzugeben. b) Kommt der Käufer der unter a) genannten Verpflichtung nicht fristgemäß nach, sind wir berechtigt, für die über 30 Tage hinausgehende Zeit ein angemessenes Entgelt zu berechnen und nach erfolgloser Fristsetzung zur Rückgabe unter Anrechnung des vorgenannten Entgelts den Wiederbeschaffungspreis zu verlangen. c) Auf Verpackungen angebrachte Kennzeichen dürfen nicht entfernt werden. Eine Leihverpackung darf weder vertauscht noch wieder befüllt werden. Der Käufer trägt das Risiko von Wertminderungen, des Vertauschens und des Verlustes. Maßgebend ist der Eingangsbefund in unserem Betrieb. Die Verwendung der Leihverpackung als Lagerbehälter oder ihre Weitergabe an Dritte ist unzulässig, soweit dies nicht vorher in Textform vereinbart ist. a) Das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware) geht erst mit restloser Bezahlung des Kaufpreises auf den Käufer über. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zustehen (Saldovorbehalt). Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Der Saldovorbehalt erlischt endgültig mit dem Ausgleich aller im Zeitpunkt der Zahlung noch offenen und von diesem Saldovorbehalt erfassten Forderungen. Bei Vorkasse- oder Bargeschäften im Sinne von § 142 Insolvenzordnung gilt ausschließlich der einfache Eigentumsvorbehalt gemäß Satz 1, der Saldovorbehalt gilt dann nicht. b) Solange der Käufer seine Verbindlichkeiten uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt, ist er zur Weiterverwendung der Vorbehaltsware im üblichen Geschäftsgang unter der Bedingung befugt, dass seine Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß e) auf uns übergehen. c) Falls der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen auch nach Nachfristsetzung nicht nachkommt, sind wir berechtigt, ohne weitere Nachfristsetzung und ohne Rücktrittserklärung die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Zum Zwecke der Rücknahme sind wir ggf. berechtigt, den Betrieb des Käufers zu betreten. d) Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten. e) Der Käufer tritt hiermit die durch Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Ansprüche gegen Dritte zur Sicherung aller unserer Forderungen an uns ab. Veräußert der Käufer Ware, an der wir gemäß Buchstabe d) anteiliges Eigentum haben, so tritt er uns die Ansprüche gegen die Dritten zum entsprechenden Teilbetrag ab. Verwendet der Käufer die Vorbehaltsware im Rahmen eines Werk- oder ähnlichen Vertrages, so tritt er die entsprechende Forderung an uns ab. f) Der Käufer ist bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang zur Einziehung der Forderungen aus einer Weiterverwendung der Vorbehaltsware ermächtigt. Werden uns Tatsachen bekannt, die auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Käufers hinweisen, so hat der Käufer auf unser Verlangen die Abtretung seinen Abnehmern mitzuteilen, sich jeder Verfügung über die Forderungen zu enthalten, uns alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren und die an uns abgetretenen Forderungen zu geben sowie die Unterlagen zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen auszuhändigen. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen sind uns unverzüglich mitzuteilen. g) Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherungen die Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 50 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten unserer Wahl verpflichtet.
§ 7 entfällt
§ 8 Haftung für Sachmängel a) Die geschuldeten inneren und äußeren Eigenschaften der Ware bestimmen sich nach den vereinbarten Spezifikationen, mangels solcher nach unseren Produktbeschreibungen, Kennzeichnungen und Spezifikationen, mangels solcher nach Übung und Handelsbrauch. Bezugnahmen auf Normen und ähnliche Regelwerke, Angaben in Sicherheitsdatenblättern, Angaben zur Verwendbarkeit der Waren und Aussagen in Werbemitteln, Konformitätserklärungen, Analysezertifikaten, Prüfbescheinigungen oder ähnlichen Erklärungen sind keine Zusicherungen oder Garantien. Insbesondere stellen einschlägig identifizierte Verwendungen nach der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 weder eine Vereinbarung einer entsprechenden vertraglichen Beschaffenheit noch eine nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung dar. b) Beraten wir den Käufer in Wort, Schrift oder durch Versuche, so geschieht dies nach bestem Wissen, jedoch ohne Haftung für uns, und befreit den Käufer nicht von der eigenen Prüfung der gelieferten Ware auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. c) Für die Untersuchung der Ware und Anzeige von Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften wie z.B. § 377 HGB mit der Maßgabe, dass der Käufer uns Mängel der Ware in Textform anzuzeigen hat. Wird die Ware in Versandstücken geliefert, so hat er zusätzlich die Etikettierung eines jeden einzelnen Versandstückes auf Übereinstimmung mit der Bestellung zu überprüfen. d) Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Ware liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu. Ist der Mangel nicht erheblich und/oder ist die Ware bereits veräußert, verarbeitet oder umgestaltet, steht ihm nur das Minderungsrecht zu. e) Weitere Ansprüche, insbesondere Mangelfolgeschäden, sind nach Maßgabe von § 9 ausgeschlossen.
§ 9 Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung a) Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir – auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen – nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Soweit kein Vorsatz vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangelfolgeschäden und entgangene Gewinne ausgeschlossen. b) Die Beschränkungen aus § 9a) gelten nicht bei Vorsatz sowie bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten. Vertragswesentlich sind die Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung sowie die Freiheit der Ware von Mängeln, die ihre Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, und ferner Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die den Schutz des Käufers oder seines Personals vor erheblichen Schäden bezwecken. Die Beschränkungen gelten ferner nicht in Fällen zwingender Haftung z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit wir Mängel der Sache arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert haben. Die Regeln über die Beweislast bleiben hiervon unberührt. Rückgriffsrechte des Käufers nach §§ 478, 479 BGB bleiben in jedem Fall unberührt. c) Sind wir mit einer Lieferung oder sonstigen Leistung in Verzug, kann der Käufer Ersatz des Verzugsschadens neben der Leistung verlangen; bei leichter Fahrlässigkeit jedoch beschränkt auf höchstens 10 % des vereinbarten Preises für die in Verzug geratene Leistung. Das Recht des Käufers auf Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe dieses § 9 bleibt unberührt. d) Für die Haftung im Fall von Unmöglichkeit der Lieferung oder bei Lieferverzögerungen gelten die Beschränkungen nach § 4d) und § 4e). e) Soweit nichts anderes vereinbart, verjähren vertragliche Ansprüche, die dem Käufer gegen uns aus Anlass und im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware und unseren sonstigen Leistungen entstehen, ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Davon unberührt bleibt die gesetzliche Verjährung wegen unserer Haftung aus vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, schuldhaft herbeigeführten Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie zwingender Haftung z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 10 REACH Gibt der Käufer uns eine Verwendung gemäß Artikel 37(2) der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACHVerordnung) bekannt, die eine Aktualisierung der Registrierung oder des Stoffsicherheitsberichtes erforderlich macht oder die eine andere Verpflichtung nach der REACH-Verordnung auslöst, trägt der Käufer alle nachweisbaren Aufwendungen. Wir haften nicht für Lieferverzögerungen, die durch die Bekanntgabe dieser Verwendung und die Erfüllung der entsprechenden Verpflichtungen nach der REACH-Verordnung durch uns entstehen. Sollte es aus Gründen des Gesundheits- oder Umweltschutzes nicht möglich sein, diese Verwendung als identifizierte Verwendung einzubeziehen und sollte der Käufer entgegen unserem Rat beabsichtigen, die Ware in der Weise zu nutzen, von der wir abgeraten haben, können wir vom Vertrag zurücktreten. Aus den vorstehenden Regeln kann der Käufer gegen uns keine Rechte herleiten.
§ 11 Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, salvatorische Klausel a) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Käufer ist der Sitz unserer Hauptniederlassung. Wir können den Käufer aber auch an seinem Sitz verklagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts in der jeweils geltenden Fassung (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge für den internationalen Warenkauf CISG vom 11. April 1980). c) Sollten einzelne der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, so sollen an die Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen. Stand: 01/2022
Die Rückgabegekaufter Ware ist nur gegen Vorlage des Original-Kassenbon, Zahlungsnachweis und bei einwandfreiem Zustand der Ware möglich.
§ 12 (3) Vom Umtausch ausgeschlossen sind:
– Maßanfertigungen
– Bauchemie
– Hygieneartikel mit beschädigter Versiegelung
– Sonderangebote/Reduzierte Ware (wenn entsprechend gekennzeichnet)
(4) Die Rückgabe erfolgt nach Wahl des Käufers gegen Erstattung des Kaufpreises oder gegen Ausstellung eines Gutscheins.
(5) Erstattung
1. Erstattungen erfolgen generell unbar
2. Erstattungen werden innerhalb von 7 Tagen nach Gutschrift getätigt.
3. Durch Überweisung der Erstattung akzeptiert der Kunden den Gutschriftsbetrag.
4. Gutschrift und Erstattung sind eine freiwillige Leistung des Verkäufers, daraus lassen sich keine zusätzlichen rechtlichen Schadenersatzverpflichtungen ableiten und begründen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Webshop
Geltungsbereich
Vertragspartner
Vertragsschluss
Widerrufsrecht
Preise und Versandkosten
Lieferung
Zahlung
Eigentumsvorbehalt
Sachmängelgewährleistung
Streitbeilegung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Für alle Lieferungen von VIO GmbH an Verbraucher gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2. Vertragspartner
Der Kaufvertrag kommt zustande mit VIO GmbH, Owiedenfeldstraße 4, 30559 Hannover, Handelsregister: Amtsgericht Hannover HRB 220832.
3. Vertragsschluss
3.1. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Bestellung dar.
3.2. Durch Anklicken des Buttons [Kaufen/kostenpflichtig bestellen] geben Sie eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Waren ab. Ihr Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.
4. Widerrufsrecht
4.1. Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
4.2. Machen Sie als Verbraucher von Ihrem Widerrufsrecht nach Ziffer 4.1 Gebrauch, so haben Sie regelmäßig die Kosten der Rücksendung zu tragen.
4.3. Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden
Belehrung über das Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, VIO GmbH, Owiedenfeldstraße 4, 30559 Hannover, Telefon 0511 – 2036 2647, E-Mail: info@viogmbh.de mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite www.viogmbh.de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (zB per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung jedoch verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns oder an (hier sind gegebenenfalls der Name und die Anschrift der von Ihnen zur Entgegennahme der Ware ermächtigten Person einzufügen) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
- Ende der Widerrufsbelehrung –
4.4. Über das Muster-Widerrufsformular informiert VIO GmbH nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An VIO GmbH, Owiedenfeldstraße 4, 30559 Hannover, Telefon 0511 – 2036 2647, E-Mail: info@viogmbh.de
–Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
–Bestellt am (*)/erhalten am (*)
–Name des/der Verbraucher(s)
–Anschrift des/der Verbraucher(s)
–Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
–Datum __________
(*) Unzutreffendes streichen
– Ende Widerrufsformular –
5. Preise und Versandkosten
5.1. Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.
5.2. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnen wir für die Lieferung innerhalb Deutschlands pauschal ____________ Euro pro Bestellung. Die Versandkosten werden Ihnen auf den Produktseiten, im Warenkorbsystem und auf der Bestellseite nochmals deutlich mitgeteilt.
5.3. Bei Zahlung per Nachnahme wird zusätzlich eine Gebühr in Höhe von ________ Euro fällig, die der Zusteller vor Ort erhebt. Weitere Steuern oder Kosten fallen nicht an.
6. Lieferung
6.1. Die Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands mit _____________.
6.2. Die Lieferzeit beträgt bis zu 3 Tage. Auf eventuell abweichende Lieferzeiten weisen wir auf der jeweiligen Produktseite hin.
7. Zahlung
7.1. Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse oder Nachnahme.
7.2. Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und liefern die Ware nach Zahlungseingang.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware unser Eigentum.
9. Sachmägelgewährleistung
VIO GmbH haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff Bürgerliches Gesetzbuch.
10. Streitbeilegung
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit. Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist: Universalschlichtungsstelle des Bundes Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de. Zur Beilegung der genannten Streitigkeiten werden wir in einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Stelle teilnehmen.
